Auswahl aus über 700 Schichten jährlich. Attraktive Vergütung nach GOÄ. Keine Verpflichtung zu regelmäßigen Einsätzen.
Offizielle Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen:
Welche Aufgaben erwarten Sie im Rahmen der ersten Leichenschau im Stadtgebiet Essen?
Die Leichenschau ist hoheitlich ärztliche Aufgabe und muss zeitnah nach Ableben des Menschen erfolgen. Zu den Aufgaben, welche von den Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Leichenschau erledigt werden müssen, zählen die folgenden Punkte:
Wie sind die Rahmenbedingungen der Einsätze?
Die Leichenschau im Stadtgebiet Essen wird von uns mithilfe eines Bereitschafts-Dienstplans rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres sichergestellt. Im Rahmen dieser Schichten erfolgt die Alarmierung telefonisch und die Leichenschau muss unverzüglich begonnen werden können.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Projekt, die erste Leichenschau im Stadtgebiet Essen zu gewährleisten. Neben Voraussetzungen und Anmeldeprozess geben wir Ihnen hier erste Informationen zum konkreten Ablauf und der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Die Leichenschau kann von allen zugelassenen Ärztinnen und Ärztinnen durchgeführt werden. Für die Teilnahme an unserem Projekt setzt die Stadt Essen zudem fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus. Daher benötigen wir Ihre Approbationsurkunde sowie eine von Ihnen unterzeichnete Eigenerklärung, dass Deutsch auf Stand von C2-Sprachniveau beherrscht wird. Ein offizielles Zertifikat hierzu muss nicht eingereicht werden. Bei Bedarf behält sich die Stadt jedoch das Recht vor, dieses nachzufordern.
Wenn Sie teilnehmen wollen, können Sie sich über das Formular unten auf der Seite oder über diesen Link anmelden: -LINK-. Bitte wählen Sie am Ende des Formulars mindestens „Stadtgebiet Essen: Leichenschau“ aus. Im Anschluss werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Qualifikationsnachweise einzuholen und Ihre Fragen zum weiteren Ablauf zu beantworten. Gerne können wir Ihnen bei dieser Gelegenheit auch weitere Kooperationsmöglichkeiten erläutern.
Wir erarbeiten derzeit Schulungsmaterial, welches wir den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten rechtzeitig zur Verfügung stellen werden. Des weiteren verfügen wir über ausführliche Quellen zur Einarbeitung in das Thema, welche wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können.
Vorgesehen sind zwei zwölf stündige Schichten pro Tag. Dabei geht die Tag-Schicht von 7:00 bis 19:00. Die Nacht-Schicht von 19:00 – 7:00.
Die Ärzte rechnen die erbrachten Leistungen wie vorgegeben mit den Angehörigen ab. Hierzu wird die Rechnung den zuständigen Bestattern übergeben, welche diese weiterleiten.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Je nach Fall über die Ziffern 100, 101 oder 102. Die Zuschläge H-F sind bei „Unzeiten“ berechnungsfähig. Für Fahrtkosten wird eine Pauschale erstattet. Zu den Details der Abrechnung geben wir Ihnen gerne weitere Informationen.
Sollten sich bei der Leichenschau Hinweise auf ungeklärte oder unnatürliche Todesart ergeben, ist die Leichenschau abzubrechen und die Polizei hinzuzuziehen. Hierzu erhalten unsere Ärztinnen und Ärzte einen direkten Ansprechpartner bei der entsprechenden Stelle.
Ihre Fragen sind noch nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns. Wir klären Ihre Fragen schnell und kompetent.